Häufig gestellte Fragen

  • Wäre es möglich, die Investitionen mittels Kostendach zu beschränken?

    Die Vorgabe eines Kostendaches – z.B. von CHF 200 statt 290 Mio. – ist keine gute Alternative. Die Realisierung in einem Schritt macht deutlich mehr Sinn.

    Das Projekt zeichnet sich durch die Konzentration der vorgesehenen Organisationseinheiten mit entsprechender Ressourcenoptimierung bzw. Synergiegewinnen aus. Ohne die Realisierung dieser Synergien ist die aufgezeigte Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben. Die Konsequenz der Vorgabe eines Kostendaches von CHF 200 Mio. bedeutet eine erneute Aufarbeitung des angepassten Raumprogramms. Auch ein Projekt mit dem Kostenziel von CHF 260 Mio. wäre ohne eine Redimensionierung nicht realisierbar.

    Die anschliessende Prüfung der Machbarkeit verursacht:

    • Weitere Kosten von rund CHF 1 Mio.
    • Zusätzlichen Einsatz von personellen Ressourcen 
    • Terminverzögerung von fast einem Jahr

    Ein Projekt ohne die Nutzung von Synergien stellt keine Variante dar. Landreserven für allfällige Neubauten stehen nicht zur Verfügung.

    Ergänzend sei erwähnt, dass bereits im Vorfeld zur Planungskreditvorlage Kosten im Umfang von rund 10 Prozent optimiert wurden. Das Notwendige und das Wünschbare sind bereits getrennt.

  • Hat das Projekt Auswirkungen auf die Schuldenbremse?

    Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2023–2026 sind im Bereich Grossprojekte der kantonalen Hochbauten Investitionen von rund 150 Millionen Franken für das Sicherheitszentrum Rothenburg Station Ost eingestellt. Das Projekt umfasst gemäss AFP die Neubauten für die Luzerner Polizei, die Integrierte Leitzentrale, das Kantonale Labor und den Veterinärdienst.

    Es ist eine Priorisierung der zukünftig zu realisierenden Projekte aufzuzeigen, um die Umsetzung des Sicherheitszentrums Rothenburg inklusive dem Mehraufwand im Rahmen der Schuldenbremse sichern zu können. Die Finanzierung des SZR wird im Aufgaben- und Finanzplan 2024-2027 abgebildet.

  • Liesse sich das Projekt etappieren? Ursprünglich war das doch vorgesehen.

    Gesamthaft fallen die Kosten tiefer aus, wenn das komplette Gebäude auf einmal gebaut wird. Zudem lässt sich der angestrebte Synergienutzen nur mit dem Bau des ganzen Volumens ausschöpfen. 

    Gegen eine Etappierung spricht zudem, dass der gesamte Bereich im Untergeschoss in der ersten Phase erstellt werden muss und daher die Kosteneinsparungen ausschliesslich die Hochbauten betreffen würden.

    Allein der Verzicht auf die strategische Reserve würde das Projekt nicht soweit verkleinern, dass eine Etappierung sinnvoll wäre. Stattdessen müssten Einheiten der Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz oder der Veterinärdienst «ausquartiert» werden.

  • Wie gross ist der finanzielle Synergiegewinn?

    Rein finanziell betrachtet liegt der Synergiegewinn bei 0,8 Millionen Franken. Das heisst mit der Erstellung des Sicherheitszentrums liegen die jährlichen Mehrkosten gegenüber der Weiterführung und Weiterentwicklung der dezentralen Lösung um gesamthaft 0,8 Millionen Franken tiefer.

    Wie sich die Zahl zusammenstellt, sehen Sie hier

    Der Mehrwert der für die Bevölkerung und Mitarbeitenden zentralen Anlaufstelle, welche die Kundenbedürfnisse zentral und besser abzudecken vermag, ist monetär nicht zu beziffern

  • Was ist die Rolle der Kantone Ob- und Nidwalden?

    Die Integrierte Leitstelle (ILS) ist eine Zusammenarbeit unter den Zentralschweizer Polizeikorps. Ursprünglich war vorgesehen, die ILS auf dem ewl-Areal in Luzern zu erstellen. Im Dezember 2020 hat sich der Regierungsrat entschieden, die ILS im SZR zu integrieren, weil sich in Rothenburg weit mehr Synergien nutzen lassen. Die Ausrichtung des SZR auf einen 24/7-Betrieb sowohl bei der Verkehrspolizei und dem Festnahmezentrum wie auch bei den Dienststellen Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz sowie Veterinärdienst hat die Integration als logisch erscheinen lassen. Die Kantone LU, OW und NW haben dazu eine Absichtserklärung unterzeichnet sowie die finanzielle Beteiligung von OW und NW am Betrieb der ILS im SZR in den Grundzügen festgelegt. Nun gilt, unseren Teil der Vereinbarung einzuhalten.

    Erfährt das Sicherheitszentrum Verzögerungen oder wird es gar gänzlich in Frage gestellt, müssten OW und NW die Planung für den Ersatz ihrer derzeitigen Einsatzleitzentralen bald an die Hand nehmen, da die Technik in beiden Kantonen in den nächsten Jahren ans Ende der Lebensdauer gelangt.

    Zudem ist damit zu rechnen, dass die Kantone SZ und ZG den Bau der zweiten ILS selbständig vorantreiben würden und die Technik ohne Rücksprache mit Luzern beschaffen. So wäre die technische Redundanz in Frage gestellt.

  • Warum beteiligen sich NW und OW nicht an den Baukosten?

    Beim Sicherheitszentrum handelt es sich um ein Projekt des Kantons Luzern. OW und NW sind nur am Betrieb der integrierten Leitstelle involviert. Eine Abgeltung wird per Leistungsvereinbarung geregelt. Die Gesamtbaukosten und Kostenmiete werden durch den Kanton Luzern getragen und den einzelnen Nutzerorganisationen jährlich kostenkostenanteilig in Rechnung gestellt – inkl. Amortisationskosten für die Vorinvestition samt Zins.

    Das Modell sieht vor, dass alle Partner einen gewissen Sockelbeitrag leisten und die Kosten für den Betrieb nach dem Verteilerschlüssel der Einwohnerzahl aufgeteilt werden. Vorteil dieser Lösung ist, dass für Bau, Technik und spätere Anpassung daran lediglich die Bewilligungsprozesse des Kantons Luzern zu durchlaufen sind und nicht jene aller drei involvierten Kantone. Die Personalkosten werden von den jeweiligen Korps getragen.

  • Die geplante Auflösung von Polizeiposten stösst auf Widerstand. Wieso wollen Sie die Polizei noch mehr zentralisieren?

    Das Sicherheitszentrum Rothenburg steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Organisationsentwicklung oe2030. Hier geht es in erster Linie darum, dem Personal von verschiedenen kantonalen Dienststellen gute und sichere Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen  und darum, die Sicherheit im Kanton Luzern auch in Zukunft vollumfänglich zu gewährleisten.

    Einzig die Polizeiposten von Rothenburg und der mobile Teil des Postens Emmen (Schalter am Seetalplatz) werden im SZR untergebracht. Grundsätzlich gilt: alle Polizistinnen und Polizisten der zu schliessenden Posten verbleiben in ihrer Polizeiregion. Auch die Stellenaufstockungen kommen in erster Linie der Versorgung auf der Landschaft zu Gute.

    Der Empfang des SZR ist zugleich Schalter des Polizeipostens Rothenburg. Der Schalter für den Kundenverkehr des Polizeipostens Emmen wird in der kantonalen Verwaltung am Seetalplatz realisiert. Mit der oe2030 hat dies nur insofern zu tun, als wir das Immobilienportfolio der Luzerner Polizei bereinigen und auch hier Synergien suchen. Ziel ist es, schlanker und besser zu werden.

    So richten wir uns auf die künftigen Wachstumsregionen aus, wo die Polizei immer mehr gefragt ist: Sursee und Rontal. In Rothenburg sind wir verkehrstechnisch ideal gelegen und erreichen sowohl Stadt, Agglo und die Landschaft schnell und effizient.

  • Wieso brauchen die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz sowie der Veterinärdienst das SZR?

    Zu den Liegenschaften, die am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind, gehören auch zwei Dienststellen des Gesundheits- und Sozialdepartements: Der Veterinärdienst ist in einer Immobilie domiziliert, die gravierende Mängel aufweist und die keinen Platz für notwendige Spezialräume (wie z.B. Lagerungsräume für Seuchenmaterial) bietet. Es braucht zeitgemässe Arbeitsbedingungen. Zudem läuft der Mietvertrag aus.

    Die Labors der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen – die Arbeitssicherheit ist in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben und auch dieser Standort weist gravierende Mängel auf. Damit die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz ihre Aufgaben zum Schutz der Luzerner Bevölkerung und zum Nutzen der Wirtschaft weiterhin auf einem hohen Level erbringen kann, braucht es das Sicherheitszentrum Rothenburg.

    Mit der Konzentration verschiedener sicherheitsrelevanter Dienststellen an einem Standort können Synergien in der Zusammenarbeit geschaffen werden – zugunsten der Sicherheit im Kanton.

    Konkret: Durch die weiterhin bestehende räumliche Nähe der zwei GSD-Dienststellen können vorhandene Synergien beibehalten werden und verschiedene Prozesse neu optimaler erbracht werden. Z.B. der Probentransport oder die Schalterbelegung. Mit dem Veterinärdienst entstehen Synergien beim Empfang, mit dem Eichamt im Bereich des Messwesens, mit der Verkehrspolizei im Bereich der Gefahrengutkontrollen. Die für die Staatsanwaltschaft wahrgenommenen Dienstleistungen können ebenfalls optimiert werden (so werden z.B. jährlich 100 Proben Betäubungsmittel untersucht).

  • Wieso braucht es aus medizinischer Perspektive eine Integrierte Leitstelle für die Kantone LU, OW und NW?

    Die integrierte Leitstelle ist wichtig für den Sanitätsnotruf 144, um sämtliche Blaulichtorganisationen inklusive Sanitätsnotruf 144 steuern zu können.

    Der Betrieb einer Sanitätsnotrufzentrale stellt hohe Ansprüche an Technik, Ausfall-Sicherheit und Personal. Eine Zusammenlegung der beiden Einsatzleitzentralen (Polizei und Sanitätsnotruf) wäre eine logische und konsequente Fortsetzung, die in anderen Kantonen schon umgesetzt wird: In AG, BE, SO und SG bestehen bereits Integrierte Leitstellen für den Sanitätsnotruf.

    Synergien könnten in operativer und infrastruktureller Hinsicht genutzt werden. Wenn alle Blaulichtorganisationen an einem Ort sind, ist man im Einsatz schneller und kann enger zusammenarbeiten. Die Disposition aus einer Hand ist wertvoll und wichtig. 

  • Wieso arbeitet man nicht mit anderen kantonalen Labors zusammen?

    Die gemäss Bundesrecht vorgeschriebenen Untersuchungen sind sehr breitgefächert. Kein Schweizer Labor ist in der Lage, alle Untersuchungen alleine durchzuführen. Um den amtlichen Aufgaben dennoch nachzukommen, wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kantonslaboren praktiziert. Auch der Kanton Luzern nimmt an dieser Zusammenarbeit teil und lässt Proben durch andere Labors untersuchen oder untersucht diese als Dienstleistung für Dritte. So können die Bedürfnisse abgedeckt werden, ohne dass für alles das Knowhow aufgebaut und ein eigenes Gerät angeschafft werden muss.

  • Könnte man die Laborleistung outsourcen oder privatisieren?

    Private Labors arbeiten gewinnorientiert, was letztlich zu höheren Kosten führt. Zudem bieten sie nicht alle Leistungen an, welche für die Lebensmittelkontrolle nötig sind. Das sehen wir beispielsweise bei den Radioaktivitätsmessungen.

    In der Vergangenheit wurden auch andere Formen geprüft, wie z.B. das Outsourcing der Laborleistung an Dritte. Das Ergebnis war immer dasselbe: für den Kanton Luzern wird es teurer.

  • Wann kann die Bevölkerung über das Sicherheitszentrum Rothenburg abstimmen?

    Am 20. März 2023 hat der Kantonsrat dem Planungskredit für das Sicherheitszentrum Rothenburg zugestimmt. Damit hat er die nächste Phase im Projekt freigegeben: die detaillierte Planung. 

    Die Bevölkerung des Kantons Luzern wird voraussichtlich im Oktober 2026 über den Baukredit zum Sicherheitszentrum abstimmen. Sagt sie ja, beginnen danach die Bauarbeiten. Nach heutigem Planungsstand soll das Gebäude im Jahr 2031 bezugsbereit sein. 

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